Zwischen Lebensgefährten kommt es häufig vor, dass sie gemeinsam in einem Haus oder einer Wohnung leben, die im Grundbuch nur auf den Namen eines Partners eingetragen ist. Trennt sich das Paar, stellt sich die Frage, ob der nicht im Grundbuch eingetragene Partner ein Recht darauf hat, weiterhin dort zu wohnen, oder ob er ausziehen muss. Der Oberste Gerichtshof hat sich in der Entscheidung OGH 4 Ob 94/25i mit dieser Fragestellung ausführlich beschäftigt und dazu Folgendes erwogen:
