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Was ist beim Händlerregress zu beachten?

Händlerregress bezeichnet das Recht eines Händlers, sich bei Gewährleistungsansprüchen, die von  Endkunden gegen ihn geltend gemacht werden, an seinen Lieferanten (den Vorlieferanten) zu  wenden, um

Maklerprovision: Achtung Falle!

Bei steigenden Kauf- und Mietpreisen ist die Maklerprovision oft schon die erste Hemmschwelle für Käufer und Mieter. Diese muss unter Umständen aber nicht bezahlt werden!