Nachdem viele Vermieter im Jahr 2023 durch eine Entscheidung des OGH beunruhigt wurden, die einen Großteil der Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern nichtig erklärte, entstand durch ein VfGH-Erkenntnis 2025, in dem der VfGH die entsprechenden Paragrafen für verfassungskonform erklärte, eine regelrechte Panik bei Vermietern. Nun geht es bei diesem Thema in den dritten Akt, da der OGH in einem ganz aktuellen Urteil seine Rechtsansicht geändert hat. Die aktuelle Rechtsprechung sorgt für Erleichterung bei vielen Vermietern.